Mitgliedschaft
im WSF
Die Satzung des Vereins
unterscheidet drei Arten von
Mitgliedschaften:
1. Ordentliche
Mitglieder
-Aktive
Mitglieder, die
sich mit oder ohne Boot am sportlichen
Vereinsleben beteiligen; leisten bei Eintritt in den Verein eine
Einlage in das
Vereinsvermögen; leisten durch Teilnahme an Arbeitsdiensten
einen Beitrag zur
Erhaltung des Vereinseigentums; grundsätzliche
Liegeplatzberechtigung im Hafen
und an Land; Benutzung aller Vereinsanlagen; volles Stimmrecht zu allen
Abstimmungen.
-Ruhende
Mitglieder,
die auf
eigenen Antrag auf Liegeplatzanrecht verzichten und dafür
von
der Arbeitsdienstpflicht befreit werden (Umwandlung in den aktiven
Stand ist möglich);
-Ehrenmitglieder,
die aufgrund
außerordentlicher Verdienste von der
Hauptversammlung ernannt werden; besitzen alle Rechte der Aktiven, aber
nicht
deren Pflichten.
2.
Außerordentliche Mitglieder
-Passive
Mitglieder, ohne Boot;
fördern den Verein, beteiligen sicht aber nicht
aktiv am sportlichen Geschehen; Nutzung des Vereinsgeländes
und des
Vereinshauses; besitzen keine Eigentumsanteile und daher auch nur
eingeschränktes Stimmrecht (kein Stimmrecht das
Vereinsvermögen betreffend).
3. Jugendliche
Mitglieder
werden in der Jugendabteilung zusammengefasst, die
vom Jugendobmann geleitet wird; sollen an der jugendfördernden
Schulung teilnehmen; scheiden
mit Ablauf des 18. Lebensjahres aus der Jugendabteilung aus,
können dann auf
Antrag als ordentliche Mitglieder übernommen werden.
Umwandlung
von Mitgliedschaften
schriftlich bis zum 31.12. an den Vorstand
(auszugsweise und
sinngemäße Wiedergabe der
wesentlichen Rechte und Pflichten;
der komplette und verbindliche Wortlaut ist der Satzung zu entnehmen)
Satzungen
& Formulare
Vereinssatzung
(PDF 115KB)
Beiträge
und Gebühren (PDF 94KB)
Ehrenordnung (PDF 58KB)
Arbeitsdienstliste
(PDF 51KB)
Antrag
auf Mitgliedschaft (PDF 78KB)
Rückerstattung
für verauslagte Unkosten (PDF 27KB)