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Letzte Änderung am 05.04.2008 Arbeitsdienst gehört zum Verein dazu
Im Rahmen der allgemeinen Arbeitsdienste (im Frühjahr bzw. Herbst) nicht geleistete Stunden müssen innerhalb des laufenden Jahres vor- bzw. nachgearbeitet werden. Dadurch wird die Erhebung der Ausgleichszahlung für nicht-geleisteten Arbeitsdienst erheblich übersichtlicher, da jetzt zum Ende eines Jahres klar feststeht, welche Aktiven Mitglieder zu zahlen haben. Formular zum Nachweis vor- bzw. nachgearbeiteter Dienste
Warum wird Eigenleistung erbracht? Grundsätzliches Aktive Mitglieder, die Vereinseinrichtungen (Hafen und/oder Gelände) nutzen, sind verpflichtet, beim Frühjahrs- und Herbstarbeitsdienst jeweils acht Arbeitsstunden (also 16 Stunden im Jahr) persönlich zu leisten. Die Teilnahme anderer Aktiver Mitglieder (soweit sie z.B. mit ihrem Schiff auswärts liegen und so die WSF-Anlagen eigentlich nicht nutzen) ist ausdrücklich erwünscht. Andere Mitglieder - Ehepartner, Passive und Jugendliche - können freiwillig im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Arbeitsdienst teilnehmen.
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